ePrämie

Seit 1. Jänner 2023 gibt es in Österreich ein Pendant zur deutschen THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Mit der ePrämie haben Besitzer von Elektroautos die Möglichkeit, ihre reduzierten Emissionen an jene Unternehmen zu verkaufen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, zur CO2-Reduktion verpflichtet sind und dies über die Anrechnung erneuerbaren Stroms für eAutos erzielen können. Das heißt, als eAuto-Besitzer hat man nun die Möglichkeit, Geld für den geladenen Strom zu bekommen.

kWh-Menge

Jene Elektroautofahrer, die an öffentlichen Ladestationen laden oder deren Wallbox die Strommenge nicht protokollieren kann, können eine Pauschale von jährlich 1.500 kWh abrechnen. Die pauschale Regelung gilt nur für rein batteriebetriebene Fahrzeuge.

Jene, die eine Ladestation besitzen, welche die Strommenge speichert, können diese angeben und so auch eine höhere ePrämie erzielen. Diese Variante steht auch Besitzern von Hybridfahrzeugen oder Plug-In-Hybriden offen.

Der Markt in Österreich ist noch jung, daher sind genaue Berechnungen zum Ertrag noch nicht möglich und von den Angeboten der Mineralölunternehmen abhängig. Der Verkauf der ePrämie ist in Österreich erst ab einem jährlichen Stromverbrauch von 100.000 kWh möglich – diese Menge erreichen private eAuto-Besitzer in der Regel nicht, daher übernehmen Zwischenhändler durch Bündelung der einzelnen Kleinmengen den Verkauf.

Fixe oder variable ePrämie

In Österreich bieten bereits verschiedene Zwischenhändler ePrämien an – entweder als fixe Prämie oder als variable Auszahlung:

Fixprämiedie sichere Variante für den ePkw-Besitzer mit Risiko beim Zwischenhändler, dadurch reduziert sich die Höhe der Prämie.
Variable Prämiedie Höhe steht erst nach Weiterverkauf an die Mineralölunternehmen fest, das Risiko bleibt beim ePkw-Besitzer, dadurch sind mitunter auch höhere Prämien erzielbar.

Einen Überblick über die unterschiedlichen Zwischenhändler bietet das THG-Vergleichsportal.